Neuer Boden in der Küche - muss Vermieter zahlen?

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Mekkaneck
Beiträge: 22
Registriert: 20.08.2021, 10:32

Neuer Boden in der Küche - muss Vermieter zahlen?

Beitrag von Mekkaneck »

Hallo allerseits,

der Boden in unserer Küche hat auch schon mal bessere Zeiten gesehen. Ich würde ihn gerne erneuern und frage mich gerade, ob ich die Kosten an den Vermieter weitergeben kann? Oder ist der Vermieter verpflichtet den Bodenbelag zu erneuern?

Kennt sich hier jemand damit aus?

Calli
Beiträge: 10
Registriert: 10.12.2021, 17:11

Re: Neuer Boden in der Küche - muss Vermieter zahlen?

Beitrag von Calli »

Naja, was für ein Boden schwebt dir denn vor? Könnte mir vorstellen, dass der Vermieter z.B. von Massivholzdielen nicht so begeistert wäre.. ;)

Viking
Beiträge: 12
Registriert: 12.05.2021, 09:40

Re: Neuer Boden in der Küche - muss Vermieter zahlen?

Beitrag von Viking »

Der Vermieter ist in der Regel für den Boden verantwortlich. Man hat als Mieter zwar nach ca. 10 Jahren Anspruch auf einen neuen Boden, aber nur wenn der alte Bodenbelag abgewohnt ist. Das heißt also nicht, dass man nach Ablauf von 10 Jahren automatisch einen neuen Boden verlangen kann, obwohl der alte noch gut aussieht.

Was hast du denn jetzt für einen Boden und wie schäbig, bzw. verschlissen ist der aktuell? Auf einer Skala von 1 bis 10?

Mekkaneck
Beiträge: 22
Registriert: 20.08.2021, 10:32

Re: Neuer Boden in der Küche - muss Vermieter zahlen?

Beitrag von Mekkaneck »

Danke für die schnellen Antworten!

Aktuell haben wir einen Vinylboden, also PVC Boden, der Schäbigkeitsgrad liegt bei 5 würde ich sagen. Er ist im großen und ganzen in Ordnung, es gibt aber eine schäbige Ecke und an einer Seite ist ein kleines Loch. Bisschen Auslegungssache.

Möchte jetzt keinen Mahagoni Boden in der Küche haben, kann ruhig wieder ein Vinylboden werden.

Viking
Beiträge: 12
Registriert: 12.05.2021, 09:40

Re: Neuer Boden in der Küche - muss Vermieter zahlen?

Beitrag von Viking »

Bevor du irgendetwas unternimmst, solltest du vorher mit dem Vermieter sprechen und auf jeden Fall sein Einverständnis für irgendwelche Renovierungsarbeiten einholen!

Es kommt auch darauf an, was im Mietvertrag steht. Falls du übrigens beim Einzug gar keinen Boden in der Küche hattest, dann hast du jetzt auch keinen Anspruch auf einen neuen Bodenbelag.

Hört sich jetzt für mich nicht so an, als müsse der Bodenbelag zwangsläufig ersetzt werden. Bei PVC Böden sind zwar 10 Jahre Lebensdauer angesetzt, aber wenn der Boden noch gut erhalten ist, dann hast du keinen Anspruch auf einen neuen.

Es ist aber auch kein Akt so einen Boden zu reparieren. Wie groß ist denn die Küche? Vinylböden sind relativ einfach zu installieren und zu reparieren. Das ist in 2 - 3 Stunden erledigt. Sind auch nicht teuer, hier kannst du Vinylboden günstig kaufen. Die haben eine große Auswahl, verschiedene Designs und sind preiswert. Vor allem haben die Hilfe-Tools auf der Seite für das Design und für "vor dem Kauf". Du kannst da sogar ein Foto des Raumes hochladen und dann verschiedene Böden virtuell testen. Die beraten dich auch freundlich und kompetent am Telefon, ruf einfach mal dort an und lass' dich beraten.

Wenn du alle Infos hast, kannst du dir ja mal ein unverbindliches Angebot einholen und dann mit deinem Vermieter freundlich darüber sprechen.

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